Universitätsarchiv Tübingen
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1912 wurden die Kompetenzen des Akademischen Senats auf einen Großen und einen Kleinen Senat verteilt. Dem Großen Senat gehörten Rektor, Kanzler, Universitätsrat und die Ordinarien an, außerdem Vertreter der Extraordinarien und Privatdozenten. Seine Zuständigkeit erstreckte sich insbesondere auf grundsätzliche und Satzungsfragen sowie die Besetzung der Lehrstühle. 1933 wurden seine Entscheidungsbefugnisse dem Rektor übertragen, der ihn lediglich in den bisher in seine Kompetenz fallenden Angelegenheiten hören sollte. 1945 wurde der alte Zustand wieder hergestellt, 1969/70 gingen die Zuständigkeiten des Großen Senats an den neugeschaffenen Senat und ein weiteres, ebenfalls als Großer Senat bezeichnetes Beratungsgremium über.
Dem 1912 eingerichteten Kleinen Senat gehörten Rektor, Kanzler, Prorektor und Universitätsrat sowie neben den Dekanen eine Anzahl weiterer, vom großen Senat gewählter Mitglieder an. Er war für die laufende Verwaltung der Universität in allen Fragen zuständig, die nicht anderen Universitätsorganen vorbehalten waren. 1933 bis 1945 wurden seine Befugnisse dem Rektor übertragen, den er lediglich zu beraten hatte, ohne Beschlüsse zu fassen. Die Kompetenzen des Kleinen Senat gingen 1969/70 an den Senat und den Verwaltungsrat über.
Bestandsstruktur, -geschichte : Die Amtsbücher des Großen und des Kleinen Senats sind in Bestand UAT 117 überliefert: ¡ 117/318-319, 321: Geschäftstagebücher 1911-1931, 1945-1950 (Großer Senat) ¡ 117/317-318, 321, 321a: Geschäftstagebücher 1912-1936, 1945-1953 (Kleiner Senat)
Stand
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